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Garantie

Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung erhaltest Du bei FISCHER weitere zusätzliche Garantien auf Dein E-Bike bzw. Fahrrad

  • 30 Jahre Herstellergarantie auf den Rahmen 
  • 2 Jahre Herstellergarantie auf Fahrradteile (ausser Verschleissteile)

 

Was ist ein Garantiefall / Was ist kein Garantiefall.

Garantiefälle sind Produktions- sowie Neumontagefehler seitens Fischer. Rahmebrüche "30 Jahre", sonstige Materialdefekte innerhalb von "2 Jahren" oder ein Aussteigen eines Systemeteiles. (Displayfunktionen, Motorenfunktionen etc.) In diesen oder ähnlichen Fällen handelt es sich um eine Garantie.

Verschleiss an Antriebsteilen wie z.B. an der Kette oder ein Verschleiss an der Bremsanlage sowie Reifendefekte etc. sind grundsätzlich keine Garantiefälle. Sobald ein E-Bike gefahren wird, können solche Defekte auftauchen. Es handelt sich bei E-Bikes um technisches Material, welches richtig eingesetzt und gewartet werden muss. Auch z.B. ein Sprung im Display durch fallenlassen wird nicht durch die Garantieleistung gedeckt. Ähnlich wie bei den Smartphone-Anbietern.

 

Falls Du einen Garantiefall anmelden möchtest, kannst Du dies über unser Reparaturbuchungs Tool machen. Beschreibe hierzu im Bemerkungsfeld das Anliegen und erwähne, dass es sich um einen Garantiefall handelt.

Unsicher ob es sich um einen Garantiefall handelt? Unser Support hilft Dir weiter.

 

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